Ein Kurzgutachten ist eine kostengünstige Alternative zu einem vollwertigen Verkehrswertgutachten. Anders als bei einem Verkehrswertgutachten ist das Kurzgutachten etwas weniger aufwändig, etwa durch den Wegfall der Beschaffung verschiedener Dokumente bei allen relevanten Ämtern.
Sofern Sie nur herausfinden möchten, welchen Wert Ihre Immobilie besitzt und welchen Marktpreis bei einem Verkauf Sie erzielen könnten, oder falls Sie ein schriftliches Gutachten als Verkaufsgrundlage Ihrer Preisargumentation haben möchten, so können Sie sich an einen Sachverständigen wenden. Für solche Zwecke ist ein Kurzgutachten eine effiziente und gute Option. Zu bedenken ist hierbei jedoch, dass ein Kurzgutachten keine juristische Basis gegenüber einer dritten Partei darstellt.
Als Grundlage für die Bewertung dienen die vom Eigentümer überlassenen Dokumente zur Immobilie sowie ein Ortstermin zur Innen- und Aussenbesichtigung. Als DEKRA-zertifizierter Immobiliensachverständiger für die Bewertung von Immobilien dokumentiere ich für Sie in Wort und Bild die entscheidenden Merkmale Ihres Grundstücks und Ihrer Immobilie und beurteile die Bausubstanz.
Folgende Punkte werden darüber hinausgehend von mir geprüft:
- Wartungs-/Sanierungsstau
- Überprüfung von Wohnbereich und Keller auf Feuchtigkeitsschäden bzw. Schimmelbildung
- Gesamtzustand des Objektes
- Energetische Prüfung von Türen, Fenstern, Dämmung der Geschossdecken, Isolierung der Hauswand
- Garage und Überdachungen
- Sichtung der Balkone, Terrasse, Brüstungen auf Schäden, Aussenfassade
- Haustechnik wie Elektroinstallation
- Sichtung des Daches (inkl. Eindeckung, Gebälk, Regenrinne) sowie des inneren Zustands des Dachstuhls
- Prüfung von Versorgungsleitungen (Hausanschlüsse, Installationen)
- Überprüfen von möglichen Undichtigkeiten bzw. Feuchtigkeit
Die Beurteilungen erfolgen nach Augenschein ohne Eingriff in die vorherrschenden baulichen Gegebenheiten. Bedarfsweise werden bei der Erstellung des Kurzgutachtens auch eigentumsrechtliche Voraussetzungen berücksichtigt so wie beispielsweise außergrundbuchliche Belastungen oder Rechte und Lasten in Abteilung II des Grundbuches.
Grundsätzlich wird das Kurzgutachten ähnlich wie ein Verkehrswertgutachten erstellt. Wegen des geringeren Umfangs von lediglich bis zu 20 Seiten werden natürlich nicht alle Aspekte eines voll umfänglichen Verkehrswertgutachten übermittelt. Als Grundlage dienen die vorhandenen Unterlagen des Objektes. Die Beschaffung oder Überprüfung von Unterlagen wird bei der Erstellung eines Kurzgutachtens durch mich nicht gewährleistet.
Wie lange dauert es ein Kurzgutachten zu erstellen?
Nach der Ortsbesichtigung können Sie im Regelfall nach ca. 8-14 Tagen mit Ihrem Gutachten rechnen.
Was kostet ein Kurzgutachten?
Die Kosten für die Erstellung eines Kurzgutachtens richten sich nach der Honorartabelle der DEKRA Immobilienwertermittlungsrichtlinie, siehe Immobilienwertermittlungsrichtlinie unten „ Marktwertschätzung (nur Standardimmobilien)“. Über diesen Link erhalten Sie ein PDF zum Download: