Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten bietet eine kompakte sachverständige Immobilienbewertung für Bewertungsanlässe, bei denen ein reduzierter Untersuchungs- und Dokumentationsumfang ausreichend ist.

Die Wertermittlung erfolgt in Anlehnung an § 194 BauGB und die Grundsätze der ImmoWertV.

Grundlage sind die zur Verfügung gestellten Objektunterlagen sowie die persönliche Besichtigung der Immobilie. Benötigen Sie eine ausführlichere Untersuchung, Herleitung und Dokumentation, kann ein Kompaktgutachten die geeignete Gutachtenform sein. Bei Bewertungsanlässen mit umfassenden Anforderungen kommt ein vollständiges Verkehrswertgutachten in Betracht.

  • Wartungs-/Sanierungsstau
  • Überprüfung von Wohnbereich und Keller auf Feuchtigkeitsschäden bzw. Schimmelbildung
  • Gesamtzustand des Objektes
  • Energetische Prüfung von Türen, Fenstern, Dämmung der Geschossdecken, Isolierung der Hauswand
  • Garage und Überdachungen
  • Sichtung der Balkone, Terrasse, Brüstungen auf Schäden, Aussenfassade
  • Haustechnik wie Elektroinstallation
  • Sichtung des Daches (inkl. Eindeckung, Gebälk, Regenrinne) sowie des inneren Zustands des Dachstuhls
  • Prüfung von Versorgungsleitungen (Hausanschlüsse, Installationen)
  • Überprüfen von möglichen Undichtigkeiten bzw. Feuchtigkeit

Die Beurteilungen erfolgen nach Augenschein ohne Eingriff in die vorherrschenden baulichen Gegebenheiten. Bedarfsweise werden bei der Erstellung des Kurzgutachtens auch eigentumsrechtliche Voraussetzungen berücksichtigt so wie beispielsweise außergrundbuchliche Belastungen oder Rechte und Lasten in Abteilung II des Grundbuches.

Grundsätzlich wird das Kurzgutachten ähnlich wie ein Verkehrswertgutachten erstellt. Wegen des geringeren Umfangs von lediglich bis zu 20 Seiten werden natürlich nicht alle Aspekte eines voll umfänglichen Verkehrswertgutachten übermittelt. Als Grundlage dienen die vorhandenen Unterlagen des Objektes. Die Beschaffung oder Überprüfung von Unterlagen wird bei der Erstellung eines Kurzgutachtens durch mich nicht gewährleistet.

Nach der Ortsbesichtigung können Sie im Regelfall nach ca. 8-14 Tagen mit Ihrem Gutachten rechnen.

Die Kosten für die Erstellung eines Kurzgutachtens richten sich nach der Honorartabelle der DEKRA Immobilienwertermittlungsrichtlinie, siehe Immobilienwertermittlungsrichtlinie unten „ Marktwertschätzung (nur Standardimmobilien)“. Über diesen Link erhalten Sie ein PDF zum Download:

> DEKRA Honorartabelle

Erfahrung zählt.

Mein Name ist Andreas Franke. Ich bin Ihr Ansprechpartner und DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung im Rhein-Kreis Neuss und stehe Ihnen insbesondere für Immobilienbewertungen in den Städten Neuss, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Jüchen, Grevenbroich, Rommerskirchen und Dormagen zur Seite. Bitte kontaktieren Sie mich persönlich für ein unverbindliches Informationsgespräch: +49 2132 757571
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