Die Erstellung eines Verkehrswertgutachten ist eine der Hauptaufgaben eines Sachverständigen für Immobilien. Es gibt vielfältige Anlässe ein solches Gutachten erstellen zu lassen.
Häufig sind es der Verkauf oder Kauf einer Immobilie, die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, eine aus steuerlichen Gründen zu erfolgende Wertanalyse (Bilanzierung zum Marktwert, Entnahme von Betriebsvermögen) oder auch eine Ehescheidung (Berechnung des Zugewinnausgleichs).
Auf Grundlage umfassender Marktkenntnisse und unter Anwendung der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ermitteln wir den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie gemäß § 194 BauGB. Die Bewertung erfolgt im Rahmen eines ausführlichen Verkehrswertgutachtens mit umfassender Untersuchung, nachvollziehbarer Wertherleitung und detaillierter Dokumentation.
Ein Verkehrswertgutachten umfasst folgende Leistungen:
- Vor Ort Besichtigung durch den Sachverständigen
- Beurteilung von Bauschäden und Baumängel im sichtbaren und messbaren Bereich
- Plausibilisierung der Wohn -und Nutzfläche durch Lasermesstechnik.
- Beschreibung der Lage des Bewertungsobjektes sowie der rechtlichen Gegebenheiten
- Plausibilisierung der Angaben zum Bewertungsobjekt (z.Bsp. Baujahr, Grundstücksgrösse, Modernisierungen)
- detaillierte Beschreibung der Gebäudebestandteile, Aufbauten und Gebäudemerkmale
- umfangreiche Fotodokumentation
- Berücksichtigung vorhandener Belastungen und Dienstbarkeiten in Abteilung II des Grundbuches (Nießbrauch, Wohnrechte, Wegerechte)
- Feststellung des marktkonformen Immobilienwertes (Verkehrswert gemäß §194 BauGB)
- Anfertigung des schriftlichen und detaillierten Gutachtens hinsichtlich des ermittelten Verkehrswertes
Wie lange dauert es ein Verkehrswertgutachten zu erstellen?
Nach der Ortsbesichtigung können Sie im Regelfall nach ca. 21 Tagen mit Ihrem Gutachten rechnen.
Was kostet ein Verkehrswertgutachten?
Die Kosten für die Erstellung eines Verkehrswertgutachten richten sich nach der Honorartabelle der DEKRA Immobilienwertermittlungsrichtlinie, siehe Immobilienwertermittlungsrichtlinie „Gutachten über den Verkehrswert“. Über diesen Link erhalten Sie ein PDF zum Download:


