Verkehrswertgutachten

Ein Kompaktgutachten bietet eine ausführliche und nachvollziehbare sachverständige Immobilienbewertung, ohne den vollständigen Untersuchungs- und Dokumentationsumfang eines umfassenden Verkehrswertgutachtens zu erreichen.

Es ist deutlich umfangreicher als ein Kurzgutachten und bildet damit die fachliche und wirtschaftliche Zwischenstufe zwischen Kurzgutachten und vollständigem Verkehrswertgutachten.

Die Wertermittlung erfolgt sachverständig und in Anlehnung an § 194 BauGB und die Grundsätze der ImmoWertV.

Die persönliche Vor-Ort-Besichtigung des Bewertungsobjektes ist Bestandteil der Gutachtenerstellung bei Franke Gutachten.

Ein Kompaktgutachten eignet sich insbesondere für Bewertungsanlässe, bei denen eine vertiefte und nachvollziehbar dokumentierte Immobilienbewertung benötigt wird, ohne dass zwingend der vollständige Umfang eines ausführlichen Verkehrswertgutachtens erforderlich ist.
Durch den gegenüber einem Kurzgutachten erweiterten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang bietet das Kompaktgutachten eine ausführlichere Grundlage für Entscheidungen und weitergehende Bewertungsanlässe.
Kompaktgutachten können abhängig vom konkreten Bewertungsanlass auch zur Vorlage bei Behörden, Institutionen oder anderen Empfängern verwendet werden. Ob ein Kompaktgutachten für den konkreten Zweck ausreichend bzw. akzeptiert wird, sollte vor der Beauftragung anhand der Anforderungen des jeweiligen Empfängers geklärt werden.

  • persönliche Innen- und Außenbesichtigung
  • Aufnahme und Beschreibung des Bewertungsobjektes
  • Prüfung und Auswertung der zur Verfügung gestellten Objektunterlagen
  • Beschreibung von Grundstück und Gebäude
  • Berücksichtigung des baulichen Zustands
  • Berücksichtigung wesentlicher Modernisierungen
  • Beurteilung objektspezifischer Merkmale
  • Auswertung relevanter Daten des örtlichen Grundstücksmarktes
  • Auswahl und Anwendung eines geeigneten Wertermittlungsverfahrens
  • nachvollziehbare Herleitung des Immobilienwertes
  • Fotodokumentation
  • schriftliche Zusammenfassung des Bewertungsergebnisses

Der konkrete Prüfungsumfang und etwaige Einschränkungen werden im Gutachten transparent dargestellt.

Das Kurzgutachten besitzt einen geringeren Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Das Kompaktgutachten geht darüber hinaus. Bewertungsgrundlagen, Objektmerkmale, Marktdaten und Herleitung des Immobilienwertes werden ausführlicher untersucht und dokumentiert.
Damit bietet das Kompaktgutachten eine höhere Untersuchungstiefe und Nachvollziehbarkeit als das Kurzgutachten.

Das vollständige Verkehrswertgutachten besitzt gegenüber dem Kompaktgutachten einen nochmals erweiterten Untersuchungs-, Prüfungs- und Dokumentationsumfang.
Das Kompaktgutachten bietet eine wirtschaftliche Zwischenlösung für Bewertungsanlässe, bei denen eine vertiefte sachverständige Wertermittlung benötigt wird, der vollständige Umfang eines Verkehrswertgutachtens jedoch nicht erforderlich ist.
Vor der Beauftragung klären wir, welche Gutachtenform für den jeweiligen Bewertungsanlass geeignet ist.

Merkmal Kurzgutachten Kompaktgutachten Verkehrswertgutachten
Sachverständige Wertermittlung Ja Ja Ja
Persönliche Vor-Ort-Besichtigung Ja Ja Ja
§ 194 BauGB / ImmoWertV in Anlehnung in Anlehnung umfassende Anwendung
Untersuchungsumfang reduziert erweitert umfassend
Dokumentationsumfang reduziert deutlich erweitert umfassend
Herleitung kompakt ausführlich umfassend
Honorar € €€ €€€

Welche Gutachtenform im konkreten Fall geeignet ist, hängt vom Bewertungsanlass und gegebenenfalls von den Anforderungen des vorgesehenen Empfängers ab.

Der Bearbeitungs- und Dokumentationsaufwand eines Kompaktgutachtens liegt zwischen dem eines Kurz- und eines vollständigen Verkehrswertgutachtens. Entsprechend ist auch das Honorar als Zwischenstufe zwischen Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten einzuordnen.
Die konkrete Vergütung richtet sich nach Art, Umfang und Komplexität des Bewertungsobjektes sowie der jeweils gültigen Honorartabelle von Franke Gutachten. Vor der Beauftragung wird der konkrete Gutachtenumfang einschließlich des Honorars abgestimmt.

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Ein Kompaktgutachten ist eine gegenüber dem Kurzgutachten deutlich umfangreichere sachverständige Immobilienbewertung. Es besitzt einen erweiterten Untersuchungs-, Herleitungs- und Dokumentationsumfang, bleibt jedoch kompakter als ein vollständiges Verkehrswertgutachten.

Ja. Bei Franke Gutachten gehört die persönliche Innen- und Außenbesichtigung des Bewertungsobjektes zur Erstellung des Kompaktgutachtens.

Kompaktgutachten können abhängig vom konkreten Bewertungsanlass auch für behördliche oder institutionelle Zwecke verwendet werden. Ob der Gutachtenumfang im konkreten Fall ausreichend ist, sollte vor der Beauftragung anhand der Anforderungen des jeweiligen Empfängers geklärt werden.

Die sachverständige Wertermittlung erfolgt in Anlehnung an § 194 BauGB und die Grundsätze der ImmoWertV. Gegenüber einem vollständigen Verkehrswertgutachten ist der Untersuchungs- und Dokumentationsumfang reduziert.

Persönliche Betreuung durch den Sachverständigen

Andreas Franke
Betriebswirt, B.Sc.
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

Als persönlicher Ansprechpartner von Franke Gutachten begleite ich die Bewertung vom Ortstermin bis zur Fertigstellung des Gutachtens.

Franke Immobiliengutachten